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26.05.10

Kabinett beschließt neue Immobilienwertermittlungsverordnung

Das Kabinett hat am 24.03.2010 die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen.

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist.

Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen zur Bewertung im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie soll dann im Sommer 2010 in Kraft treten.